Jahresberichte 1988-1998
1989
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1994
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1995
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1996
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1997
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1998
PSYCHEXODUS übernimmt das Ruder!
Dringender Spendenaufruf
CH-GULAG
Das Volk der Souverän, der Staat sein Diener!
Stimmt das?
Das Bundesamt für Sozialversicherung
gegen
den Verein PSYCHEX
Scheindiagnose Schizophrenie
Müsterchen „fürsorgerischer Unterbringungen“
¨
Die lästigen KESB-Maden loswerden
Aufruf an solide Forscher
Peter C. Gøtzsche
Zwangseinweisungen und –behandlungen bewirken mehr Schaden als Nutzen
Volkmar Aderhold
Mortalität durch Neuroleptika
UN-Behindertenrechtskonvention
Personenkontrollen der Polizei parieren
Oberlandesgericht Karlsruhe
Aufklärungsbögen Antipsychotika samt Kommentar
Der Skandalfall B.G.
Der Skandalfall C.Z
Der Skandalfall O.Z.
Der Skandalfall Selim Araz
Der Skandalfall Eva
Der Skandalfall Johann Moser
Der Skandalfall Erich Schlatter
Der Skandalfall Lucia Witte
KESB gegen Dr. Katherine Horton
PSYCHEXODUS
Beitritt zum Verein Psychiatriebetroffener - zopph
David gegen Goliath
Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie
Präjudizien
Aktuelle Fälle
Die Berner Justiz
Die Luzerner Justiz
Die Zürcher Justiz
Die Zuger Justiz
Die Schwyzer Justiz
Die Baselstadt Justiz
Die Baselland Justiz
Die Thurgauer Justiz
Die St. Galler Justiz
Die Bündner Justiz
Die Solothurner Justiz
Die Aargauer Justiz
Das Bundesgericht
Der Europ. Gerichtshof gegen die Menschenrechte
Organe der Zwangspsychiatrie
Zwangsbehandlung
Dr.med. Marc Rufer
Traumatisierung in der Psychiatrie
Die dunkle Seite der Psychiatrie
Psychiatrie – ihre Diagnostik, ihre Therapien und deren Hintergründe
(erschienen in der Roten Revue 3/2007)
Dr. h.c. Peter Lehmann
Frühe
Warnzeichen für chronische oder tödlich verlaufende
neuroleptikabedingte
Erkrankungen
Dr.med. Barthold Bierens de Haan
Dictionnaire critique de psychiatrie
La
nostalgie
de la folie
Edmund Schönenberger Interview Teil 1
Edmund Schönenberger Interview Teil 2
MADE IN AUSCHWITZ
Die Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen sich
Frontarbeit
Das Kerngeschäft des Vereins besteht darin, die Menschen aus den Anstalten zu boxen. Da die Interessenlage zwischen den Organen der Zwangspsychiatrie und ihren Opfern gegensätzlicher nicht sein könnte, ist es unvermeidlich, dass die Späne fliegen.
Bei
Genugtuungsklagen
blockt die Justiz vollkommen ab. Der Grund ist klar. Würden solche Klagen gutgeheissen, würde die Zwangspsychiatrie verunsichert und die
Funktion der Zwangspsychiatrie
als Herrschaftsinstrument zunichte gemacht.
* * *
Funktion der Zwangspsychiatrie
Erst wer kapiert hat, dass die Anstaltspsychiatrie samt Zulieferersystem ein reines Herrschaftsinstrument ist und mit "Fürsorge" nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, kann einordnen, was in der "zivilisierten, industrialisierten Welt" wirklich abläuft: Auf Teufel komm raus wird produziert, zum Konsum verführt und Abfall beseitigt zum allerprimitivsten Zweck, nämlich um Geld zu scheffeln und damit Macht und dergleichen mehr zu potenzieren. Da kein vernünftiger und normaler Mensch sich degradieren lassen will, all die anfallenden Fliessband- und Tölpelarbeiten freiwillig zu leisten, müssen die Arbeitermassen mit einem Drohsystem gefügig gemacht werden. Störende und schlecht funktionierende "Elemente" werden kurzerhand und aus nichtigen Gründen ihrer Freiheit beraubt und mit heimtückischen Nervengiften gefoltert. Die solcherart an Einzelnen statuierten scharfen Exempel halten das ganze Volk in Schach (Spezial- und Generalprävention).
Die beispielsweise im schweizerischen Gesetz (Art. 397a ZGB; andere Staaten verwenden zur Kaschierung des Betrugs ähnlich euphemistische Begriffe) erwähnte "Fürsorge", welche den "Geistes-, Suchtkranken und Verwahrlosten" in einer Anstalt erwiesen werden soll, ist lediglich ein Tarnwort.
Die Zwangspsychiatrie muss die Menschen fertig machen. Wäre es anders, würden sich die Menschen in den Anstalten wohl fühlen und würden ja alle sich nur zu gerne dort aufhalten. Wer würde dann ohne die Drohungen der Zwangspsychiatrie die Sklavenarbeit leisten?
Damit ist alles klar: Die Zwangspsychiatrie besitzt den absoluten Freibrief. Sie schreitet damit buchstäblich auch über Leichen. Da eine Krähe der anderen und ergo die Krähe Justiz der Krähe Psychiatrie kein Auge aushackt, sind bisher alle ihre Verbrechen ungesühnt geblieben.
Wer diese Zusammenhänge entdeckt hat, wird keine Zeit und Energien mehr verschleudern, um nach nicht existierenden Menschen- und anderen Rechten zu schreien oder sich auf die Leimspur der Justiz kleben zu lassen.
Wer weiss, dass es kein "Recht" gibt, verfügt über die besten Voraussetzungen, seine eigenen Interessen effizient gegen Tyrannen, Diktatoren, Chefs und ähnliches Gesindel zu verteidigen. Er wird schlau, klug, besonnen, flexibel und mit diesen und ähnlichen Eigenschaften Lebensstrategien entwickeln können, welche alle diejenigen, welche ihn beherrschen und bevormunden wollen, leer laufen lassen.
Edmund Schönenberger
Psychexodus
In allen psychiatrischen Anstalten
halten sich Menschen auf, die entlassen werden wollen, welchen jedoch der Mut, sich zu wehren, abgekauft worden ist oder aus anderen Gründen die Möglichkeiten fehlen, ihre Entlassung durchzusetzen.
Mit dem Projekt PSYCHEXODUS
engagiert sich der Verein PSYCHEX für die Freiheit speziell dieser Menschen. Schon 1992 hatte er vom Direktor der psych. Anstalt Rheinau die Verteilung eines Briefes an sämtliche InsassInnen verlangt, in welchem auf das in Art. 5 Ziff. 4 EMRK garantierte Menschenrecht auf eine sogenannte gerichtliche Haftprüfung und auf die Verteidigungsmöglichkeiten durch den Verein aufmerksam gemacht werden sollte. Sämtliche nationalen Instanzen haben das Ansinnen gebodigt. Die Europäische Menschenrechtskommission indessen hat die vom Verein gegen die Schweiz erhobene Beschwerde 1997 zugelassen und später in einem obiter dictum festgehalten, dass ihm die Verteilung eines solchen Briefes nicht verwehrt werden dürfe.
1998 hat der Verein sein Begehren erneuert
, diesmal beim Direktor der psych. Anstalt Burghölzli. Weder er noch die Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich haben das in Art. 8 EMRK festgeschriebene Menschenrecht der Adressaten auf Briefverkehr respektieren wollen. Mit Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 11.5.2000 wird nun der Burghölzlidirektor angehalten, unseren
Brief
zu verteilen. An der PK werden das Urteil und das Projekt selbst erläutert.
Aufruf
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Der als gemeinnützig anerkannte Verein PSYCHEX
verteidigt seit 1987 mit nicht geringem Erfolg Menschen, welche in psychiatrischen Anstalten eingesperrt und zwangsbehandelt werden. Nach hartnäckigem Kampf, der acht Jahre lang gedauert hat, ist es ihm gelungen, ein Urteil zu erstreiten, mit welchem der Burghölzlidirektor verpflichtet wird, einen Brief an sämtliche InsassInnen zu verteilen, worin diese auf ihr Menschenrecht auf eine sogenannte gerichtliche Haftprüfung und auf die Verteidigungsmöglichkeiten durch den Verein hingewiesen werden. Für dieses Projekt
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PSYCHEXODUS
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sucht der Verein engagierte Laien, welche die Entlassungswilligen im Burghölzli besuchen und sie auf dem Weg in die Freiheit begleiten. Personen, welche diese verdienstvolle Aufgabe übernehmen wollen, werden in Seminaren auf den Einsatz vorbereitet. Bitte melden Sie sich bei uns!
Die Unterlagen des Vereins können über folgende Adresse bestellt werden
:
Verein
PSYCHEXODUS
8000 Zürich
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