So wenig die Schweiz je die Europ. Menschenrechtskonvention umgesetzt hat, so wenig gedenkt sie, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

 

Sie wehrt sich mit Händen und Füssen, nur schon dem Art. 31 UN-BRK nachzuleben und sämtliche Daten im Bereich der Zwangspsychiatrie zu erheben.

 

Wohlweislich!

 

Müsste sie alle die Anstalten, den Wildwuchs der zum verlängerten Arm der Zwangspsychiatrie zählenden Heime und Ambulatorien, die Tonnen der von der Chemie beigesteuerten heimtückischen Nervengifte, die anfallenden Toten, die Erfolgsquoten in den Haftprüfungsverfahren etc. etc. auflisten, wäre die inquisitorisch/holocaust’sche Dimension dieser neuen Geissel der Menschheit augenblicklich blank gelegt.

 

Schande über diesen Schurkenstaat!

 

 

 

Eingabe an den Bundesrat

 

 

Antwort des BSV

 

Eingabe an den Datenschutzbeauftragten

 

Sühneverhandlung

 

Widriger Umstände wegen sind wir zur angesetzten Verhandlung verspätet, jedoch innerhalb der Respektstunde erschienen. Obwohl die Gegenpartei noch anwesend war, entschied der Datenschutzbeauftragte auf Rückzug der Beschwerde.

Formaljurisprudenz wie im alten Rom.

Kein Grund, die Waffen zu strecken: Nur Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit bringt uns dem Ziel näher. Möglicherweise ist der unfreundliche Akt sogar die für uns günstigere Variante: Bekanntlich versucht das BSV, den Verein PSYCHEX zu liquidieren. Was nun, wenn dieser Fall während des Verfahrens eintritt: Die Justiz wird die Beschwerde kaltschnäuzig wegen Verlust der „Rechtspersönlichkeit“ abschreiben.

 

 

Der zweite Anlauf

 

 

bietet Gelegenheit, auch den neugegründeten Parallelverein PSYCHEXODUS ins Gefecht zu schicken, um so einer weiteren Fiesheit von vorneherein den Riegel zu schieben.

Kurzfristig mag es dem Schurkenstaat gelingen, die Aufdeckung der Verbrechen der Zwangspsychiatrie zu verhindern. Die mit der Beschwerde verbundene Aufklärung wird langfristig unweigerlich mit dazu beitragen, sie ans Tageslicht zerren.

 

 

2. Antwort des BSV

 

2. Eingabe an den Datenschutzbeauftragten

 

2. Sühneverhandlung

 

Der Berg hat eine Maus geboren

 

DITO

 

Kommentar

 

Wir haben ja – wie eingangs bemerkt – schon als wir vom Bundesrat die in Art. 31 UNBRK geforderten Daten verlangt haben, zum Voraus gewusst, dass er sich weigern wird, solche zu erheben geschweige denn offenzulegen. Dazu brauchten wir keine Propheten zu sein. Es genügten die Erfahrungen, welche wir im Zusammenhang mit der Verteidigung unserer Klientel im Verlaufe der letzten drei Jahrzehnten gesammelt hatten sowie das Wissen, dass schon die Europ. Menschenrechtskonvention in keiner Weise umgesetzt worden ist. Obwohl Art. 13 EMRK die Staaten verpflichtet, weigert sich das Bundesgericht hartnäckig, Verbrechen gegen die Menschenrechte förmlich festzustellen.

Es war folglich nichts anderes zu erwarten, als dass das genau Gleiche nun mit der Umsetzung der UNBRK geschieht. Es offenbart sich die geradezu klassische Verhaltensweise all dieser plutokratischen Schurkenstaaten. Mit ihren wohltönenden Konventionen schwatzen sie den von ihnen beherrschten Völkern bloss das Blaue vom Himmel herunter.

Seit 2014 hätte der Staatsapparat Schweiz Gelegenheit gehabt, dem Art. 31 UNBRK nachzuleben. Das Verfahren vor dem Datenschutzbeamten liefert den Beweis, dass er rein gar nichts gemacht hat.

Unsere Aktion hat damit ihren Zweck erfüllt: Wir konnten aufklären, dass der Apparat die Menschen auch mit der Ratifikation der UNBRK einmal mehr skrupellos betrogen hat.

RA Edmund Schönenberger