Art. 13 EMRK erhebt die Möglichkeit, sich gegen Verbrechen gegen die Menschenrechte zur Wehr zu setzen, selbst zu einem Menschenrecht.

Ein toter Buchstabe.

In der Schweiz werden zurzeit jährlich über 50‘000 Menschen in die 53 psychiatrischen Anstalten versenkt. Mitte der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts waren es noch etwa die Hälfte. Vor dem zweiten Weltkrieg waren die rund 10‘000 Betten dieser Anstalten ständig gefüllt. Hochgerechnet kann man davon ausgehen, dass in der Schweiz seit der Existenz der psychiatrischen Bollwerke (vorletztes Jahrhundert) über 2 Millionen Mal Menschen zwangspsychiatrisiert worden sind.

Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt, dass eine Massnahme in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen muss. Mit einer psychiatrischen Versenkung wird der Betroffene seiner Freiheit, praktisch sämtlicher übriger Menschenrechte und mittels Etikettierung als Geisteskranker seiner Existenz beraubt. Obendrein wird er mit heimtückischen Nervengiften gefoltert. Dem 1987 gegründeten Verein PSYCHEX sind via die brühwarmen Informationen seiner Klientel und das Studium Tausender von Dossiers über zwanzigtausend Einweisungsszenarien bekannt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass in keinem einzigen Fall diesem überhaupt schwerstwiegenden Eingriff ein ebensolcher Anlass vorausgegangen ist.

Eine absolut verheerende Bilanz.

Mit Müh und Not ist es gelungen, lediglich in drei Fällen eine förmliche Feststellung der massenhaft begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte zu erwirken.

 

 

Fall 1

Fall 2

Fall 3