Art. 13 EMRK
erhebt die Möglichkeit, sich gegen Verbrechen gegen die Menschenrechte zur Wehr
zu setzen, selbst zu einem Menschenrecht.
Ein toter
Buchstabe.
In der
Schweiz werden zurzeit jährlich über 50‘000 Menschen in die 53 psychiatrischen Anstalten
versenkt. Mitte der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts waren es noch etwa die
Hälfte. Vor dem zweiten Weltkrieg waren die rund 10‘000 Betten dieser Anstalten
ständig gefüllt. Hochgerechnet kann man davon ausgehen, dass in der Schweiz
seit der Existenz der psychiatrischen Bollwerke (vorletztes Jahrhundert) über 2
Millionen Mal Menschen zwangspsychiatrisiert worden sind.
Das
Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt, dass eine Massnahme in einem
angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen muss. Mit einer psychiatrischen
Versenkung wird der Betroffene seiner Freiheit, praktisch sämtlicher übriger Menschenrechte
und mittels Etikettierung als Geisteskranker seiner Existenz beraubt. Obendrein
wird er mit heimtückischen Nervengiften gefoltert. Dem 1987 gegründeten Verein
PSYCHEX sind via die brühwarmen Informationen seiner Klientel und das Studium Tausender
von Dossiers über zwanzigtausend Einweisungsszenarien bekannt. Zusammengefasst
kann festgestellt werden, dass in keinem einzigen Fall diesem überhaupt
schwerstwiegenden Eingriff ein ebensolcher Anlass vorausgegangen ist.
Eine absolut
verheerende Bilanz.
Mit Müh und
Not ist es gelungen, lediglich in drei Fällen eine förmliche Feststellung der
massenhaft begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte zu erwirken.