Dieser Brief ist für Sie nur von Bedeutung, falls Sie sich unfreiwillig in einer psychiatrischen Klinik befinden und entlassen werden wollen. Wenn Sie also nicht in der Klinik leben wollen, können Sie das vorbereitete Entlassungsgesuch ausdrucken, ausfüllen und an den zuständigen Einzelrichter schicken. Sofern Sie bereits länger als 10 Tage in der Klinik zurückbehalten werden, nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, rufen Sie uns auf dieser Nummer an, oder schreiben Sie uns ein e-mail. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Anleitung zum Ausfüllen des Musterbriefes - Name, Vorname, Name und Ort der Anstalt.
- Die Addresse des für Ihre Entlassung zuständigen Gerichts finden Sie in der "Rechtsmittelbelehrung" Ihrer "FFE-Verfügung", (welche Ihnen sofort nach Ihrer Einweisung oder Rückbehaltung durch die Anstaltsleitung ausgehändigt werden muss!).
- Setzen Sie das heutige Datum ein.
- Kreuzen Sie an, ob Sie dem Verein PSYCHEX Vollmacht erteilen wollen.
- Unterschreiben Sie das Entlassungsgesuch.
- Lassen Sie sich 1 Kopie davon machen.
- Schicken Sie das Original an das zuständige Gericht und
- nicht vergessen: schicken Sie eine Kopie an
PSYCHEX, Postfach 2006, 8026 Zürich oder per Fax, wenn Sie wollen, dass der Verein Ihre Verteidigung übernimmt. Anmerkung: Das Gericht muss dann raschmöglichst prüfen, ob Sie sich zu recht oder zu unrecht in der Anstalt befinden. Sofern Sie gleichzeitig dem Verein PSYCHEX Vollmacht erteilen, werden wir Sie auch vor den zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsinstanzen verteidigen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt und unterstützen Sie mit nützlichen Informationen. Die Beratung von PSYCHEX ist kostenlos; die Anwaltskosten werden je nach dem vom Gericht bezahlt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. |